Bei winterlichen Straßenverhältnissen mit geschlossener Schneedecke kann die Benutzung von Schneeketten vorgeschrieben sein. Welche Regelungen gelten in den Alpenländern?
Schneeketten dürfen generell nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden, da es sonst zu Schäden am Fahrzeug, am Fahrbahnbelag oder an den Ketten kommen kann. Die Schneeketten werden auf die Räder der Antriebsachse gezogen, bei Fahrzeugen mit Allrad-Antrieb müssen sie auf die beiden Räder einer Antriebsachse montiert werden (welche, verrät die Bedienungsanleitung). Wer Schneeketten aufgezogen hat, sollte maximal 50 km/h fahren, da sich das Brems- und Fahrverhalten des Fahrzeugs ändert. In manchen Ländern ist diese Höchstgeschwindigkeit auch gesetzlich vorgeschrieben.
In Deutschland ist die Schneekettenpflicht durch das Verkehrsschild 268 gekennzeichnet. Es zeigt ein Schneekettensymbol auf blauem Hintergrund. Ab hier darf nur noch mit Schneeketten weitergefahren werden, dies gilt auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Wer ohne erwischt wird, zahlt ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Generell im Auto mitgeführt werden müssen Schneeketten in Deutschland nicht.
In Österreich müssen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vom 1. November bis 15. April jeden Jahres Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen, für normale PKW mit niedrigerem Gesamtgewicht gilt dies nicht. Schneeketten müssen dort aufgezogen werden, wo es das blaue Verkehrsschild mit Schneekettensymbol vorschreibt. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden, wenn er andere Verkehrsteilnehmer behindert oder einen Unfall wegen fehlender Schneeketten verursacht.
Achtung: In Österreich müssen Schneeketten der ÖNORM V5117 oder baugleich entsprechen bzw. eine EU-Genehmigung haben. Dies kann bei Schneeketten, die vor 1997 hergestellt wurden, nicht der Fall sein.
Die Schneekettenpflicht in der Schweiz wird durch das Schild “Schneeketten obligatorisch” angezeigt. Allradfahrzeuge können von der Schneekettenpflicht ausgenommen sein, wenn es das Zusatzschild “4x4 ausgenommen” gibt. Eine Sonderregelung gilt im Kanton Graubünden: Hier dürfen Fahrzeuge mit Allradantrieb die größeren Straßen in den Wintersportorten selbst bei Beschilderung auch ohne Schneeketten befahren. Verstöße gegen die Schneekettenpflicht werden mit Bußgeldern von bis zu 105 CHF bestraft.
Auch in Italien wird die Pflicht zur Schneekettennutzung durch ein besonderes Verkehrsschild angezeigt. Für Fahrzeuge, die Schneeketten montiert haben, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Wer sich nicht an die Schneekettenpflicht hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 345 Euro belegt werden, außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.
In Frankreich gilt ebenfalls eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wenn man Schneeketten aufgezogen hat. Ein Verkehrsschild zeigt an, wo Ketten montiert werden müssen. Ein Verstoß kann ein Bußgeld von 135 Euro kosten und die Weiterfahrt wird untersagt.
Hinweis: Stand der Informationen Oktober 2024